Mietbedingungen

Leider lässt es sich nicht vermeiden, aber es geht nicht ohne ein paar Regeln.

Lesen Sie sich bitte die Mietbedingungen durch. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese an.

 

Allgemeine Bedingungen für die Vermietung der Ferienwohnungen "Zur Alten Mühle" in Rühstädt

 

 Der verbindliche Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Feriengast die Buchungsbestätigung per E-Mail an den Vermieter gesendet hat und der Vermieter dies seinerseits per E-Mail bestätigt hat.

 

Der Mietpreis ist in der Regel bei Anreise fällig.

Wenn Sie länger als 7 Tage bleiben, bitten wir um eine Anzahlung von 30%.

 Die Restzahlung kann entweder 14 Tage vorher überwiesen oder bei Anreise bar bezahlt werden

(die Bankverbindung wird auf Anfrage mitgeteilt).

  

 Der vereinbarte Mietpreis bezieht sich auf die in der Webseite angegebenen Preise bzw. den in der Buchungsbestätigung des Vermieters genannten Gesamtpreis.

 

 Tritt der Feriengast vom Vertrag zurück und ist keine anderweitige Vermietung möglich,

hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch: 

 

ab 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises  

ab 14 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises

ab 7 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 90 % des Mietpreises

 

 Zur Vermeidung des Kostenrisikos einer Stornierung für den Mieter empfehlen wir, ähnlich wie bei Reisen zu fernen Zielen, den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

 

 Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.

 

Der Vermieter wird sich jedoch bemühen, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu verrechnen. Der Vermieter wird sich in diesem Fall mit dem Feriengast in Verbindung setzen, um den Schadenersatzanspruch zurück zu überweisen.

 

Der Feriengast ist im Falle einer Kündigung des Mietvertrages verpflichtet, den Mietausfall abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters zu ersetzen falls es diesem trotz üblicher Bemühungen um neue Mieter nicht gelingt, das Mietobjekt in dem betreffenden Zeitraum anderweitig zu vermieten (§ 537 BGB).

 

Stellt der Feriengast einen geeigneten Nachmieter, kann der Feriengast seine Schadenersatzpflicht abwenden.

 

  Der Feriengast verpflichtet sich, die Wohnung und das  Inventar pfleglich zu behandeln und jedwede Schäden, Mängel und unverzüglich zu melden.

 

 Der Feriengast haftet für die von ihm selbst oder seinen Begleitpersonen an der Wohnung, dem Haus oder am Grundstück herbeigeführte Schäden in vollem Umfang.

 

Die Ferienwohnungen sind am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr zu räumen

und können am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezogen werden. 

 

 Der Vermieter darf das Mietobjekt im Notfall auch in Abwesenheit des Feriengastes betreten. Dies gilt nur in besonderen Situationen, z.B. Gefahr für andere Gäste oder für das Mietobjekt (z.B. Unwetter mit Starkregen).

 

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes.

 

Die angebotene Ferienunterkunft ist als Nichtraucherwohnung angegeben, das Rauchen ist in allen Räumen verboten.

 

Das Grillen ist leider nicht erlaubt, wir bitten um Ihr Verständnis. 

 

Ebenso können wir aufgrund der allergikergerechten Ausstattung der Wohnungen keine Haustiere in den Wohnungen gestatten.

 

Die bereitgestellte Hausordnung in der Ferienwohnung ist bitte zu beachten.

 


Vielen Dank

Familie Wellmann / von Glasenapp, Ferienwohnungen "Zur Alten Mühle" in Rühstädt 

Impressum

www.ferienwohnung-ruehstaedt.de

Adresse:

Cindy Wellmann und Fedor von Glasenapp
Mäsche 5
19322 Rühstädt

Telefon: 0151 64880577

E-Mail: fewo.altemuehle@gmail.com

 

Ihre Angaben werden natürlich nicht an Dritte weitergegeben und dienen
ausschließlich der Bearbeitung Ihrer Anfrage und Buchung.